06.05.2025

Neue Regeln für grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr machen: So wird Billit jetzt besonders nützlich

Neue Regeln für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr bringen wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuerbefreiung. 

4 min Lesezeit
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Am 18. März 2025 führte das deutsche Bundesministerium der Finanzen neue Bestimmungen für Kleinunternehmen ein, die die nationalen Vorschriften an die EU-Richtlinie 2020/285 anpassen. Diese Änderungen spiegeln sich in den Novellierungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes und des Jahressteuergesetzes 2024 wider und sind seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Grenzüberschreitende Umsatzsteuerbefreiungen

Nach den aktualisierten Vorschriften können Kleinunternehmen in Deutschland nun eine Steuerbefreiung für Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen. Dazu müssen sie am besonderen Meldeverfahren gemäß § 19a UStG teilnehmen, das vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beaufsichtigt wird.

Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Ländern können ebenfalls Umsatzsteuerbefreiungen nach § 19 des deutschen Umsatzsteuergesetzes für in Deutschland erbrachte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sofern sie die in der Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen.

Angepasste Umsatzschwellen für den Befreiungsstatus

Die Umsatzschwellen für die Qualifizierung als umsatzsteuerbefreites Kleinunternehmen wurden angehoben. Ein Unternehmen qualifiziert sich nun, wenn sein Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr 25.000 EUR nicht überstieg und voraussichtlich im laufenden Jahr unter 100.000 EUR bleiben wird.

Bemerkenswert ist, dass das Recht auf Verzicht der Befreiung unverändert bleibt. Kleinunternehmen können freiwillig auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten und zu den gleichen Bedingungen wie größere Unternehmen am Umsatzsteuersystem teilnehmen.

 

Im grenzüberschreitenden Waren und Dienstleistungsverkehr ist Billit besonders hilfreich

Angesichts der neuen steuerlichen Bestimmungen für KMU ist Billit als E-Rechnungstool besonders empfehlenswert. Billit unterstützt dabei, die komplexen Anforderungen der grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbefreiungen korrekt umzusetzen und das besondere Meldeverfahren gemäß § 19a UStG einzuhalten. Die Software passt sich automatisch an die neuen Umsatzschwellen an und hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen über die Wahrnehmung oder den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung zu treffen.

Durch die digitale Rechnungsstellung mit Billit werden nicht nur Buchhaltungsprozesse vereinfacht, sondern man gewährleistet auch die Einhaltung der aktuellen rechtlichen Anforderungen - ein entscheidender Vorteil in einem zunehmend komplexen steuerlichen Umfeld.

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